Zum Schutz der Menschen im Brandfall, aber auch in anderen Paniksituationen existieren hinsichtlich Fluchttüren innerhalb der EU die Normen EN 179 und EN 1125.
Hierbei unterscheidet man zwischen einem Notausgangsverschluss (EN 179) und einem Panikverschluss (EN 1125).
EN 179
Notausgangsverschluss
Bei einem Notausgangsverschluss gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Notausgangstüre muss muss durch eine einzige Betätigung des Notausgangsverschlusses öffnen - Nutzer ist über Notausgang informiert - vorgeschriebener Türdrücker, bei dem freies Ende zur Oberfläche des Türflügels zeigt (kein Verhaken, Hängenbleiben o.Ä.)
EN 1125
Panikverschluss
Bei einem Panikverschluss gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Paniktüre muss leicht über volle Türbreite öffnen - für Gebäude vorgeschrieben, in denen sich häufig viele Personen aufhalten - Besucher sind über Fluchtwege und Betätigung NICHT informiert (daher intuitive Bedienung im Notfall) - Stangengriffe/Druckstangen an Fluchtseite vorgeschrieben, da bei Gefahrensituationen oder Sichtbehinderungen Menschen gegen die Tür gedrückt werden könnten
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