Bei Schlössern dient die Falle dazu, die Tür geschlossen zu halten. Diese wird durch die Feder beim Zuziehen der Türe in die Aussparung des Schließbleches gedrückt. Das bedeutet allerdings auch, ist die Falle einmal ins Schloss gefallen, muss zum Öffnen wieder der Schlüssel benutzt werden.
gesicherte Fallenfeststellung
Um bei Türen mit Publikumsverkehr, wie beispielsweise Ladeneingangstüren, in Schulen oder Altenheimen, zeitweise eine Daueröffnungsfunktion zu haben, werden hierzu Schlösser mit einer gesicherten Fallenfeststellung verwendet. Diese ermöglichen bei entsprechender Einstellung einen ungehinderten Durchgang ohne Schlüsselbenutzung.
Achtung: eine gesicherte Fallenfeststellung ist bei Rauch- und Brandschutztüren nicht zulässig!
Fallenfeststellung
bei nicht selbstverriegelnden Schlössern
Das Festsetzen der Falle erfolgt bei nicht selbstverriegelnden Schlössern nach folgendem Ablauf:
Feststellung erzeugen a) durch Wechselbetätigung mit dem Schlüssel die Falle einziehen und halten b) Betätigungsknopf auf dem Stulp bis zum Anschlag eindrücken c) Betätigungsknopf halten, dabei Wechselbetätigung beenden
Feststellung aufheben d) Wechselbetätigung mit dem Schlüssel wiederholen, Betätigungsknopf muss in Ausgangsposition fahren
Fallenfeststellung
bei selbstverriegelnden und InterLock-Schlössern
Das Festsetzen der Falle erfolgt
bei selbstverriegelnden und InterLock-Schlössern
Schlössern nach folgendem Ablauf:
Feststellung erzeugen Falle mit Türdrücker zurückziehen oder von Hand zurückdrücken und durch Drehbewegung des Schlüssels in Verschlussrichtung festsetzen.
Feststellung aufheben Das Freigeben der Falle erfolgt über die Wechselbetätigung mit dem Schlüssel.
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